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Informationen für Auftraggebende

Bieten Sie jungen Menschen eine Gelegenheit - nutzen Sie das Engagement

  • Brauchen Sie eine Entlastung im Haushalt, im Garten oder bei Ihren Einkäufen?

  • Jemand, der in den Ferien die Pflanzen giesst und die Katze füttert?

  • Wünschen Sie sich eine Beratung zu Computer oder Smartphone?

  • Suchen Sie eine*n Babysitter*in oder Nachhilfeunterricht für Ihr Kind?

  • Benötigen Sie Unterstützung in Ihrem Betrieb?

  • Für diese oder weitere Aufgaben haben wir genau das Richtige für Sie!

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Motivierte Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erledigen Ihre Aufträge entweder stundenweise,

als Wochenplatz oder Ferienjob*.

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*Im Libero-Netz Zonen 100/101 und in der Gemeinde Köniz

ANMELDUNG JOB-AUFTRAG

KONTAKTAUFNAHME MIT JUGENDLICHER PERSON*

Die*der Jugendliche nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um ein erstes Treffen zu vereinbaren.

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Bringt die*der Jugendliche mit. Bitte unterzeichnen Sie diesen gemeinsam vor Ausführen der Arbeit. Nur so ist der Versicherungsschutz der/des Jugendlichen gewährleistet!

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RAPPORTBLATT

Bringt ebenfalls die*der Jugendliche mit. Bitte tragen Sie nach Ausführen der Arbeit die geleisteten Arbeitsstunden ein und unterschreiben das Rapportblatt.

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AUSZAHLUNG

Die Auszahlung an die*den Jugendliche*n erfolgt an den Standorten Bern oder Köniz der Jugend-Job-Börse Bern (CHF 14.- pro Stunde).

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RECHNUNG

Wir stellen Ihnen anschliessend eine Rechnung von CHF 17.- pro Stunde.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel über E-Mail, nach Wunsch auch auf dem Postweg.

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VERANTWORTUNG

Wir gehen davon aus, dass die*der Jugendliche eine entsprechende Einführung in die auszuführende Tätigkeit erhält. Die Arbeiten dürfen keinen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

Die Jugend-Job-Börse behält sich vor, bei unverhältnismässigen Arbeitszeiten oder Arbeiten sowie bei Nichteinhaltung der Richtlinien, das Jobangebot zu stornieren und den Einsatz abzubrechen.

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RÜCKZUG JOBANGEBOT

Bei einem vorzeitigen Rückzug des Jobangebotes, behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zu verrechnen.

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RÜCKMELDUNGEN

Rückmeldungen zu Vermittlung und Ausführung des Jobangebots nehmen wir gerne per Mail oder telefonisch entgegen.

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ARBEITSZEITEN / JUGENDARBEITSSCHUTZ

Zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden sind Arbeitseinsätze gesetzlich in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt. Der Jugendarbeitsschutz legt fest, ab welchem Alter in welchem Umfang gearbeitet werden darf. 

Anmeldung Job-Auftrag
Kontaktaufahme mit Jugendlichen
Auftragsbestätigung
Rapportblatt
Auszahlung
Rechnung
Verantwortung
Rückzug Jobangebot
Rückmeldungen
Arbeitszeiten / Jugendarbeitsschutz

Standort BernWest

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076 337 05 95 

jjbbw@refbern.ch

Ab 13 Jahren

Arbeitszeit

Höchstarbeitszeit

Tätigkeit

MO bis SA

06.00 - 18.00 Uhr

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

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HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

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PRO WOCHE

max. 9 Stunden

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FERIEN

max. 8 Stunden/Tag,
40 Stunden/Woche &

höchstens während 50% der Ferien

Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung

 

Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit,   die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

14 bis 15 Jahre

Arbeitszeit

Höchstarbeitszeit

MO bis SA

06.00 - 20.00 Uhr

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

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HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

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PRO WOCHE

max. 9 Stunden

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FERIEN

max. 8 Stunden/Tag,

40 Stunden pro Woche & höchstens während 50% der Ferien

Tätigkeit

Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung

 

Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit,   die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

alter

Arbeitszeit

16 bis 18 Jahre

Arbeitszeit

Höchstarbeitszeit

Tätigkeit

MO bis SA

06.00 - 22.00 Uhr

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

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HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

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PRO WOCHE

max. 9 Stunden

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FERIEN

max. 9 Stunden/Tag &

45 Stunden/Woche, höchstens während 50% der Ferien

Generelle Beschäftigung möglich für schulentlassene Jugendliche

 

Eingeschränkt oder verboten sind gefährliche Arbeiten, die Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Diskotheken, Hotels, Restaurants und Cafés und die Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.

tätigkeiten

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