Informationen für Auftraggebende
Bieten Sie jungen Menschen eine Gelegenheit - nutzen Sie das Engagement
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Brauchen Sie eine Entlastung im Haushalt, im Garten oder bei Ihren Einkäufen?
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Jemand, der in den Ferien die Pflanzen giesst und die Katze füttert?
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Wünschen Sie sich eine Beratung zu Computer oder Smartphone?
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Suchen Sie eine*n Babysitter*in oder Nachhilfeunterricht für Ihr Kind?
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Benötigen Sie Unterstützung in Ihrem Betrieb?
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Für diese oder weitere Aufgaben haben wir genau das Richtige für Sie!
Motivierte Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erledigen Ihre Aufträge entweder stundenweise,
als Wochenplatz oder Ferienjob*.
*Im Libero-Netz Zonen 100/101 und in der Gemeinde Köniz
ANMELDUNG JOB-AUFTRAG
KONTAKTAUFNAHME MIT JUGENDLICHER PERSON*
Die*der Jugendliche nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um ein erstes Treffen zu vereinbaren.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Bringt die*der Jugendliche mit. Bitte unterzeichnen Sie diesen gemeinsam vor Ausführen der Arbeit. Nur so ist der Versicherungsschutz der/des Jugendlichen gewährleistet!
RAPPORTBLATT
Bringt ebenfalls die*der Jugendliche mit. Bitte tragen Sie nach Ausführen der Arbeit die geleisteten Arbeitsstunden ein und unterschreiben das Rapportblatt.
AUSZAHLUNG
Die Auszahlung an die*den Jugendliche*n erfolgt an den Standorten Bern oder Köniz der Jugend-Job-Börse Bern (CHF 14.- pro Stunde).
RECHNUNG
Wir stellen Ihnen anschliessend eine Rechnung von CHF 17.- pro Stunde.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel über E-Mail, nach Wunsch auch auf dem Postweg.
VERANTWORTUNG
Wir gehen davon aus, dass die*der Jugendliche eine entsprechende Einführung in die auszuführende Tätigkeit erhält. Die Arbeiten dürfen keinen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Die Jugend-Job-Börse behält sich vor, bei unverhältnismässigen Arbeitszeiten oder Arbeiten sowie bei Nichteinhaltung der Richtlinien, das Jobangebot zu stornieren und den Einsatz abzubrechen.
RÜCKZUG JOBANGEBOT
Bei einem vorzeitigen Rückzug des Jobangebotes, behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zu verrechnen.
RÜCKMELDUNGEN
Rückmeldungen zu Vermittlung und Ausführung des Jobangebots nehmen wir gerne per Mail oder telefonisch entgegen.
ARBEITSZEITEN / JUGENDARBEITSSCHUTZ
Zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden sind Arbeitseinsätze gesetzlich in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt. Der Jugendarbeitsschutz legt fest, ab welchem Alter in welchem Umfang gearbeitet werden darf.