



Informationen für Jugendliche
Möchtest Du Deine Energie sinnvoll einsetzen und dazu Sackgeld verdienen?
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Haushalts- oder Gartenarbeiten
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Einkaufen
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Entsorgung
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Pflanzen giessen oder Haustiere füttern
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Computer- oder Smartphone-Beratung
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Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben
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Unterstützung in einem Betrieb
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Flyer verteilen
....... und vieles mehr
INTERESSIERT?
Du bist zwischen 13 und 18 Jahre alt und du wohnst in Bern, im Libero-Netz Zonen 100 / 101 oder in der Gemeinde Köniz? Die Jugend-Job-Börse vermittelt dir passende Jobs entweder stundenweise, per Wochenplatz oder als Ferienjob.
WIE
Am besten kommst
du persönlich vorbei
WO
Büros der Jugend-Job-Börse
Standort Bern im Berner Generationenhaus oder
Standort Köniz im Ritterhaus, Schloss Köniz
WANN
Standort Bern:
Mittwoch, 13.00 – 18.00 h
Standort Köniz:
Mittwoch, 14.00 – 18.00 h
ANMELDUNG
Wir erstellen zusammen mit dir dein Profil, erfassen deine Personalien und besprechen, welche Tätigkeiten zu dir passen könnten. Du brauchst die Erlaubnis deiner Eltern oder einer gesetzlichen Vertretung. Du kannst die Einverständniserklärung gleich hier herunterladen und unterschreiben lassen oder wir geben dir das Formular bei der Anmeldung mit.
JOB VERMITTLUNG
Bei uns in den Büros der Jugend-Job-Börse Bern und Köniz sammeln wir die Aufträge und verteilen Sie jeden Mittwochnachmittag an die Jugendlichen, die vorbei kommen und sich für Jobs interessieren.
KONTAKT ZUR AUFTRAGGEBERIN, ZUM AUFTRAGGEBER
Bei der Jugend-Job-Börse erhältst du alle nötigen Unterlagen (Auftragsbestätigung und Rapportblatt) und die Kontaktangaben der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, welche/n du direkt von der Jugend-Job-Börse aus anrufen kannst.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Du bekommst zwei Exemplare von der Auftragsbestätigung. Beide werden von dir und der Auftraggeberin*, dem Auftraggeber vor Jobantritt datiert und unterschrieben. Ein Exemplar ist für die Auftraggeberin*, den Auftraggeber
und das andere bringst du mit zur Jugend-Job-Börse, wenn du das Geld abholen kommst.
Ohne die unterzeichnete Auftragsbestätigung bist du im Schadensfall nicht versichert! Wir können dir auch kein
Geld auszahlen, wenn du die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben dabeihast!
RAPPORTBLATT
Auf dem Rapportblatt, welches du mit dem Vertrag bekommen hast, trägt die Auftraggeberin*, der Auftraggeber deine geleisteten Stunden ein. Du bringst es ebenfalls mit, wenn du dein Geld abholen kommst.
AUSZAHLUNG
Auszahlungen werden während den Öffnungszeiten der Jugend-Job-Börse gemacht. Komm mit deinem unterschriebenen Rapportblatt und dem Vertrag bei der Jugend-Job-Börse vorbei und hole deinen Lohn ab.
Pro Arbeitsstunde werden dir CHF 13.- ausbezahlt. Auszahlungen über CHF 100.- erfolgen normalerweise per Überweisung oder sollten telefonisch oder per Mail angemeldet werden.
VERSICHERUNG / SICHERHEIT
Du bist über die Jugend-Job-Börse Bern unfall- und haftpflichtversichert.
ARBEITSZEITEN / JUGENDARBEITSSCHUTZ
Zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden sind Arbeitseinsätze gesetzlich in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt. Der Jugendarbeitsschutz legt fest, ab welchem Alter in welchem Umfang gearbeitet werden darf.
ab 13 Jahren
Arbeitszeiten
Höchstarbeitszeit
Tätigkeiten
MO bis SA
06.00 - 18.00 Uhr
SCHULTAGE
max. 3 Stunden
HALB- UND SAMSTAGE
max. 3 Stunden
PRO WOCHE
max. 9 Stunden
FERIEN
max. 8 Stunden/Tag &
höchstens während 50% der Ferien
Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
14 bis 15 Jahren
Arbeitszeiten
Höchstarbeitszeit
Tätigkeiten
MO bis SA
06.00 - 20.00 Uhr
SCHULTAGE
max. 3 Stunden
HALB- UND SAMSTAGE
max. 3 Stunden
PRO WOCHE
max. 9 Stunden
FERIEN
max. 8 Stunden/Tag,
40 Stunden pro Woche & höchstens während 50% der Ferien
Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
16 bis 18 Jahren
Arbeitszeiten
MO bis SA
06.00 - 22.00 Uhr
Höchstarbeitszeit
SCHULTAGE
max. 3 Stunden
HALB- UND SAMSTAGE
max. 3 Stunden
PRO WOCHE
max. 9 Stunden
FERIEN
max. 9 Stunden/Tag &
45 Stunden/Woche, höchstens während 50% der Ferien
Tätigkeiten
Generelle Beschäftigung möglich für schulentlassene Jugendliche
Eingeschränkt oder verboten sind gefährliche Arbeiten, die Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Diskotheken, Hotels, Restaurants und Cafés und die Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.