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Informationen für Jugendliche

Möchtest Du Deine Energie sinnvoll einsetzen und dazu Sackgeld verdienen?

  • Haushalts- oder Gartenarbeiten

  • Einkaufen

  • Entsorgung

  • Pflanzen giessen oder Haustiere füttern

  • Computer- oder Smartphone-Beratung

  • Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben

  • Unterstützung in einem Betrieb

  • Flyer verteilen

  • und vieles mehr​

INTERESSIERT?

Du bist zwischen 13 und 18 Jahre alt und du wohnst in Bern, im Libero-Netz Zonen 100 / 101 oder in der Gemeinde Köniz? Die Jugend-Job-Börse vermittelt dir passende Jobs entweder stundenweise, als Wochenplatz oder Ferienjob.

ANMELDUNG

Wir erstellen zusammen mit dir dein Profil, erfassen deine Personalien und besprechen, welche Tätigkeiten zu dir passen könnten. Du brauchst die Erlaubnis deiner Eltern oder einer gesetzlichen Vertretung. Du kannst die Einverständniserklärung gleich hier herunterladen und unterschreiben lassen oder wir geben dir das Formular bei der Anmeldung mit.

Anmeldung
Job Vermittlung

JOB VERMITTLUNG

Bei uns in den Büros der Jugend-Job-Börse Bern und Köniz sammeln wir die Aufträge und verteilen Sie jeden Mittwochnachmittag an die Jugendlichen, die vorbei kommen und sich für Jobs interessieren.

Kontakt zu Auftraggebenden

KONTAKT ZUR AUFTRAGGEBERIN, ZUM AUFTRAGGEBER

Bei der Jugend-Job-Börse erhältst du alle nötigen Unterlagen (Auftragsbestätigung und Rapportblatt) und die Kontaktangaben der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, welche/n du direkt von der Jugend-Job-Börse aus anrufen kannst.

Rapportblatt / App

RAPPORTBLATT / JOBFAIRY-APP

Auf dem Rapportblatt, welches du bekommen hast, trägst du deine geleisteten Stunden ein. Diese Stunden werden auch auf unserer neuen Jugend-Job-Börse App erfasst. Je nach Auftraggebende besteht die Möglichkeit alles über die App zu erledigen. Wir zeigen dir, wie es geht.
Das Rapportblatt oder die Arbeitseinsätze auf der App müssen von der Auftraggeberin*, dem Auftraggeber unterschrieben oder bestätigt sein! Sonst können wir dir kein Geld auszahlen!

AUSZAHLUNG

Auszahlungen werden während den Öffnungszeiten der Jugend-Job-Börse gemacht. Komm mit deinem unterschriebenen Rapportblatt und dem Vertrag bei der Jugend-Job-Börse vorbei und hole deinen Lohn ab. 
Pro Arbeitsstunde werden dir CHF 14.- ausbezahlt. Auszahlungen über CHF 100.- erfolgen normalerweise per Überweisung oder sollten telefonisch oder per Mail angemeldet werden.

Auszahlung

VERSICHERUNG / SICHERHEIT

Du bist über die Jugend-Job-Börse Bern unfall- und haftpflichtversichert.

Versicherung / Sicherheit
Arbeitszeiten / Jugendarbeitsschutz

ARBEITSZEITEN / JUGENDARBEITSSCHUTZ

Zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden sind Arbeitseinsätze gesetzlich in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt. Der Jugendarbeitsschutz legt fest, ab welchem Alter in welchem Umfang gearbeitet werden darf. 

ab 13 Jahren

Arbeitszeiten

Höchstarbeitszeit

Tätigkeiten

MO bis SA

06.00 - 18.00 Uhr

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

PRO WOCHE

max. 9 Stunden

FERIEN

max. 8 Stunden/Tag &

höchstens während 50% der Ferien

Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung

 

Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit,   die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

14 bis 15 Jahren

Arbeitszeiten

Höchstarbeitszeit

Tätigkeiten

MO bis SA

06.00 - 20.00 Uhr

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

PRO WOCHE

max. 9 Stunden

FERIEN

max. 8 Stunden/Tag,

40 Stunden pro Woche & höchstens während 50% der Ferien

Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung

 

Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit,   die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

16 bis 18 Jahren

Arbeitszeiten

MO bis SA

06.00 - 22.00 Uhr

Höchstarbeitszeit

SCHULTAGE

max. 3 Stunden

HALB- UND SAMSTAGE

max. 3 Stunden

PRO WOCHE

max. 9 Stunden

FERIEN

max. 9 Stunden/Tag &

45 Stunden/Woche, höchstens während 50% der Ferien

Tätigkeiten

Generelle Beschäftigung möglich für schulentlassene Jugendliche

 

Eingeschränkt oder verboten sind gefährliche Arbeiten, die Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Diskotheken, Hotels, Restaurants und Cafés und die Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.

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